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HAUSORDNUNG - ALLGEMEINES

1. Mit Betreten des Studios erklärst Du Dich mit unserer Hausordnung einverstanden, und verpflichtest Dich zur Einhaltung dieser.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet sich im Check-In mittels des Club-Chips einzuchecken bzw. bei Verlassen des Studios sich wieder mit diesem auszuchecken. Ohne Clubchip kann die Vorlage eines Ausweises oder Reisepasses verlangt werden.

3. Den Anweisungen den Personals ist Folge zu leisten.

4. Training ist nur in sauberen und geeignetem Sport- Schuhwerk gestattet. (Badelatschen & Co. zählen nicht dazu): Dies dient Eurer Sicherheit!

5. Beim Training ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.

6.Jedes Mitglied hat sich respektvoll zu verhalten und Rücksicht auf andere zu nehmen.

7. Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.


AGB
1.) Hausordnung:
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung, welche im Studio aushängt und auf unserer Homepage einsehbar ist.

2.) Zahlungsmodalitäten/ Einzugsermächtigung/ Zahlungsverzug und Gesamtfälligkeit
Es erfolgt eine 14 tägige Abbuchung, im Voraus.
Erfolgt die Abbuchung auf Grund des Verschuldens des Mitgliedes nicht, so ist ein Bearbeitungsaufschlag fällig. Kommt das Mitglied mit 8 Wochenbeiträgen schuldhaft in Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, die Forderung an unser Inkasso Unternehmen zu übertragen. Hierbei werden sämtliche Forderungen für die noch offene Restlaufzeit zzgl. Bearbeitungsgebühren fällig.

3.) Haftungsbeschränkung
Es wird ausdrücklich empfohlen Wertgegenstände, Geld u.ä. Nicht mit in das Fitnessstudio zu bringen. Für abhandengekommene Sachen im Studio wird keine Haftung übernommen. Bei aufgebrochenen Garderobenschränken haftet das New Life Apolda nicht | es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges Verhalten des Studios zurückzuführen.
Die Trainierenden benutzen die Anlage und ihre Einrichtungen auf eigene Gefahr. Für die Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastung haftet New Life Apolda nicht. Wird durch unpassende Behandlung der Anlage und Einrichtungen ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied für den verursachten Schaden. Das Studio haftet insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle.

4.) Kündigung/ Sonderkündigung
Die Kündigung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Sonderkündigungen sind zulässig bei Tod und Schwangerschaft. Bei krankheitsbedingten Kündigungen halten wir uns das Recht vor, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und ggf. ein zusätzliches Attest vom Spezialisten anzufordern.

5.) Sonderfall Ruhezeit
Der Antrag muss 14 Tage vor der gewünschten Ruhezeit eingereicht werden. Eine Ruhezeit bei Urlaub ist für 4 Wochen im Jahr ohne Nachweis möglich. Bei Krankheit oder Schwangerschaft werden Ruhezeiten gewährt, wobei eine offizielle Bescheinigung verlangt werden kann.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit. Eine Ruhezeit kann nicht rückwirkend gewährleistet werden. Während der Ruhezeit besteht keine Trainings- und Kündigungsmöglichkeit.
Ruhezeiten sind nur bei ungekündigter Mitgliedschaft möglich. Ein Rücktritt aus der Ruhezeit besteht schriftlich jederzeit.

6.) Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Teile der Mitgliedschaftsvereinbarung unwirksam sein, so bleibt die übrige Mitgliedschaftsvereinbarung hiervon unberührt. Anstelle des unwirksamen Teils tritt die nächstmögliche wirksame Bedingung an gleiche Stelle, hilfsweise Gesetzrecht.

7.)Beitragsanpassung/ Mehrwertsteueranpassung
Sollte der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz erhöht werden, so erhöht sich auch der Beitrag aus dieser Mitgliedschaft entsprechen. Das Gleiche gilt bei einer Währungsumstellung.

8.) Sonderfall Corona o.Ä.
Wir buchen während eines durch Covid-19 bedingten Lockdowns oder ähnlichen behördlichen Schließungen keine Beiträge ab. Die beitragsfreie Zeit wird angehangen.

 9.) Nebenabreden/Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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